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25/11/2009
Neuregelung zum Import bestimmter Produktgruppen nach Algerien
Das algerische Handelsministerium hat in einer Anweisung vom 19. Oktober 2009 an seine
regionalen Strukturen die Vorschriften und Maßnahmen zur Kontrolleder Einfuhr von importierten
Industrieprodukten durch den Zoll präzisiert und neue Zertifikate für den Import von bestimmten
Produkten und Produktgruppen, unter anderem Autoersatzteile, verpflichtend eingeführt.
Diese Vorschriften erweitern die bisher geltenden Regelungen zu den vorgeschriebenen
Zertifizierungen. Die neuen Regelungen sind sofort in Kraft getreten.
Die algerischen Zollbehörden haben die Anweisung erhalten, diese durch strikte Kontrolle
rigoros umzusetzen.
Ein Informationsblatt kann bei der AHK Algerien, Frau Mascha Benecke, angefragt werden. 

11/08/09
Importgesellschaften: 30% algerische Beteiligungspflicht NICHT retroaktiv
Nach einer Stellungnahme des algerischen Finanzministers, gerichtet an alle algerische Banken, gilt die Beteiligungspflicht nur für neu zu gründende Gesellschaften nach dem Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsgesetzes, also nach dem 28. Juli 2009. Das CNRC (Handelsregister) wendet die Nichtretroaktivität bisher jedoch noch nicht an. Ein Dekret zur endgültigen Rücknahme der Retroaktivität wird erwartet.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Frau Mascha Benecke 

26/07/2009
Nachtragshaushaltsgesetz 2009
Das algerische Nachtragshaushaltsgesetz 2009 (Loi de Finances Complémentaire, LFC) vom 26. Juli 2009 bringt eine Reihe von Änderungen für die Geschäftstätigkeiten deutscher Unternehmen in Algerien. Ein Informationsblatt kann bei der AHK Algerien angefragt werden.
Wichtigstes in Kürze:
Akkreditivpflicht
Einzig zugelassene Zahlungsmodalität für Warenimporte ab dem 27. Juli 2009: „credit documentaire“ (L/C, Dokumentenakkreditiv)
Übergangsregelung für Waren mit Frachtbrief vor dem 04. August
Waren, deren Frachtbrief (Bill of Lading) vor dem 04. August datiert ist, können noch per Inkasso oder SWIFT-Überweisung bezahlt werden.
Akkreditivpflicht gilt für Importe von Waren und für Gesellschaften privaten Rechts
Nach Stellungnahmen des Finanzministers und der Zentralbank vom 11. und 31. August:
Artikel 67 und 69 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 sind einzig für den Import von Gütern im Wert über 100.000 Dinar FOB anzuwenden.
Dienstleistungsimporte und Waren mit Rechnungswert unter 100.000 Dinar FOB sind somit nicht von der Akkreditivpflicht betroffen.
Von der Akkreditivpflicht ausgenommen sind damit:
Ministerien und untergeordnete Abteilungen, staatliche Verwaltung und Institutionen sowie alle anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, ebenso EPA (Établissement public à caractère administratif) und CRD (Centre de recherches et de developpement).
Importverbot gebrauchter Maschinen und Anlagen
Für den endgültigen Import können nur noch neue Güter eingeführt werden. Davon sind ausnahmslos alle Zolltarifnummern betroffen.
Es gibt keine Ausnahme.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Herrn Dhina 

Neues Wochenende in Algerien
Das algerische Wochenende ist offiziell von Donnerstag / Freitag auf die Tage Freitag / Samstag gelegt worden.
Neue Geschäftszeiten der AHK Algerien ab Sonntag, 16. August 2009:
Sonntag bis Donnerstag von 08:30 - 12:00 / 13:00 - 17:00 Uhr. 

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