Mitglied werden

Beantragung der Mitgliedschaft

Was Sie wissen und was Sie tun müssen, um Mitglied zu werden, erfahren Sie hier:

Sobald Ihre vollständigen Antragsunterlagen bei uns vorliegen, werden diese geprüft. Der Vorstand der Algerien wird Ihren Antrag prüfen. Nach Valdidierung des Vorstandes erhalten Sie von uns eine schriftliche Nachricht und eine Einladung, Ihre Mitgliedskarte abzuholen (kann ebenfalls versandt werden).

Bitte beachten Sie: es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Der Vorstand der Kammer hat die Pflicht, Anträge sorgfältig zu prüfen. Bei berechtigten Zweifeln zu dem Motiv der Mitgliedschaft, hat der Vorstand die Pflicht, diese zu äußern und gegen den Antrag zu stimmen. Die Gründe hierfür sind nicht zwingend zu kommunizieren.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass eine Mitgliedschaft keine Garantie dafür ist, ein Visum nach Deutschland oder nach Algerien zu erhalten. Die Entscheidung obliegt ausschließlich den Konsulaten.

Antrag auf Mitgliedschaft

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