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Antrag auf AHK Mitgliedschaft

Sie haben sich entscheiden, Mitglied bei uns zu werden? Dann füllen Sie einfach unsere Anmeldungsformular aus. Wir nehmen zeitnach kontakt mit Ihnen auf und informieren Sie, wie Sie die Mitgliedschaft nutzen können.

BEITRITTSERKLÄRUNG

  • Das hier unten aufgeführte Unternehmen, vertreten durch den Unterzeichner, beantragt die Aufnahme als Mitglied in die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer - AHK Algerien und verpflichtet sich, die Bestimmungen ihrer Satzung einzuhalten. 
  • Die Mitgliedschaft ist ab dem Datum der Antragsunterzeichnung gültig, nach Zahlung des Jahresbeitrags. 
  • Der Betrag eines jährlichen Mitgliedsbeitrags deckt die Mitgliedschaft für einen Zeitraum vom 1.Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres ab. 
  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss spätestens vier Wochen nach dem Rechnungsdatum erfolgen. 
  • Die Mitgliedschaft wird ab dem 2. Januar des folgenden Jahres automatisch verlängert, sofern sie nicht vor dem 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Andernfalls wird die Mitgliedschaft stillschweigend erneuert, und der Mitgliedsbeitrag wird fällig. 
  • Ein Rabatt von 50% des Mitgliedsbeitrags wird sowohl für gelabelte Start-ups als auch für jede neue Mitgliedschaft gewährt, die ab dem 1. Juli eines jeden Jahres registriert wird.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
  • Kopie des Handelsregisters oder der Zulassungsurkunde des Unternehmens. 
  • Firmenlogo Digital.
Kopie des Handelsregisters oder der Zulassungsurkunde des Unternehmens
Firmenlogo Digital
BANKVERBINDUNG AHK_Algérie:
  • Société Générale Algérie, Agence Sidi Yahia 
  • Konto-Nr. DZD : 021 00001 0180000017 63 
  • Konto-Nr. EURO : 021 00001 1210000272 64 
  • IBAN : DZ58 0002 1000 0112 1000 0272 64 
  • SWIFT : SOGEDZAL / Kontoinhaber APREAA
UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG bzw. DATEN:
Postanschrift (Straße, Hausnummer):
HAUPTANSPRECHSPARTNER DES UNTERNEHMENS:
1) Führungskraft des Unternehmens:
2) Verwaltung/Buchhaltung:
3) Kontaktpersonen für unsere NEWSLETTER:
4) Leiter für Auslandsangelegenheiten (für IHKs):
BRANCHE UND UNTERNEHMENSAKTIVITÄT:
Erklärung
  • Die AHK Algerien informiert die Mitglieder, dass ihre Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Durchführung der angebotenen Dienstleistungen, die sich aus der Mitgliedschaft im AHK Algerien ergeben, erforderlich ist. 
  • Die AHK Algerien informiert die Mitglieder, dass die Mitgliedschaft automatisch verlängert wird, sofern sie nicht drei (03) Monate vor Ablauf der ursprünglichen oder der verlängerten Mitgliedschaft gekündigt wird. 
  • Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass seine Zustimmung jederzeit geändert und/oder zurückgezogen werden kann, indem es einen entsprechenden Antrag an den für die Verarbeitung Verantwortlichen richtet.