Wirtschaftsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich lösen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat mit dem Schiedsgerichtshof (SGH) eine zentrale Stelle für die verbindliche Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten geschaffen.
Das Schiedsverfahren bietet eine Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren und findet nicht öffentlich statt. Die Schiedsregeln des SGH ermöglichen schnelle, effiziente, vertrauliche und digital unterstützte Verfahren.
Ob national oder international – der SGH steht Unternehmen offen. Ein Schiedsverfahren kann direkt über die Website des SGH digital eingeleitet werden.
Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland und ist im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.
Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens
Flexibilität
Sie wählen die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort sowie das anwendbare Recht und können das Verfahren aktiv mitgestalten.
Bei Streitwerten bis zu 250.000 € entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet
Vertraulichkeit
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Dadurch bleiben Betriebsgeheimnisse geschützt und Streit wird nicht in die Öffentlichkeit getragen.
Effizienz
Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von 12 Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das eine Entscheidung innerhalb von nur 6 Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zu einem idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.
Kostenkontrolle
Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.
Internationale Durchsetzbarkeit
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen: Schiedssprüche sind grenzüberschreitend dank des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 („New Yorker Übereinkommen“) in 172 Ländern weltweit vollstreckbar.
Qualitätssicherung
Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.
Der SGH verbindet dabei die Stabilität einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Flexibilität einer modernen Schiedsinstitution.
Digitales Verfahren
Das SGH-Verfahren wird vollständig über eine sichere digitale Verfahrensmanagementplattform abgewickelt – von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch. Schriftsätze werden online eingereicht und Verfahrensschritte jederzeit dokumentiert. Videoverhandlungen ersetzen in der Regel Präsenztermine. Das ermöglicht eine ortsunabhängige, effiziente und moderne Streitbeilegung – national wie international.
Unterstützung durch IHKs und AHKs
Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.
Für welche Unternehmen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren besonders?
- Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen, national und international
- Mittelständische und große Industrieunternehmen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Unternehmen mit komplexen Projektverträgen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Anlagenbau oder IT
- Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
- Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit einem hohen Bedarf an Vertraulichkeit und Know-how-Schutz
Schiedsgerichtsklausel
Sorgen Sie mit einer klaren vertraglichen Regelung vor
Die AHK Algerien empfiehlt Unternehmen, bereits bei der Gestaltung ihrer Verträge eine Schiedsgerichtsklausel aufzunehmen, um die Beilegung möglicher Streitigkeiten frühzeitig zu regeln.
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie auf der Website des SGH.
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen zum SGH-Schiedsverfahren, einen Kostenrechner und den Konfliktnavigator finden Sie unter Schiedsgerichtshof SGH
Bitte beachten Sie auch die weiteren Angebote für alternative Konfliktlösungsverfahren.
Broschüre zum Download