Ein Ministerialerlass wurde am Sonntag, den 15. September, im Amtsblatt Nr. 63 veröffentlicht, in dem die Erstattungssätze und Bedingungen für Zuschüsse aus dem Sonderfonds für die Exportförderung (FSPE) festgelegt wurden. Dieser Fonds unterstützt Wirtschaftsakteure beim Export und bei der Werbung für algerische Produkte.
Laut dem Erlass deckt dieser Fonds 10% der Kosten für Marktforschung, Information der Exporteure und Verbesserung der Produktqualität ab. Er übernimmt 50% der Kosten für die individuelle Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und 80% für die offizielle Teilnahme Algeriens.
Der Fonds erstattet auch 10% der Kosten für Organisationen von Wirtschaftsveranstaltungen und 50% für inoffizielle Veranstaltungen. Er unterstützt KMUs mit 10% für Exportdiagnosen und 20% für Geschäftsimplementierungen.
Darüber hinaus finanziert er 10% der Kosten für Werbematerialien, 50% für Handelsmarken und 100% für Medaillen und Auszeichnungen. Der Staat übernimmt 80% der Kosten für Fachausbildungen und 50% der Transportkosten für Produkte, die für den Export bestimmt sind. Ein weiterer Erlass legt die Modalitäten für die Überwachung und Bewertung des Fonds fest.