Das Industrieministerium und das Finanzministerium haben durch einen interministeriellen Erlass, der im Amtsblatt vom 26. April 2025 veröffentlicht wurde, neue Verpflichtungen für Industrieunternehmen eingeführt.
Der am 1. Juli in Kraft getretene Erlass verpflichtet Unternehmen nach algerischem Recht, die in der Herstellung von Waren tätig sind, halbjährlich detaillierte Daten über ihre physische Produktion sowie die verwendeten Vorleistungen zu übermitteln.
Die übermittelten Daten werden vor Ort überprüft. Bei Nichteinhaltung oder nicht fristgerechter Behebung der Mängel werden die Angaben als fehlerhaft betrachtet und das Unternehmen muss mit den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen rechnen. Im Wiederholungsfall muss ein von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigter Bericht vorgelegt werden.